Münster, 12.09.2011
Mit Wirkung zum 6. September 2011 hat die 31. große Strafkammer des Landgericht Frankfurt am Main die allgemeine Beschlagnahme des Films
"The Texas Chainsaw Massacre" (1974) aufgehoben.
Das Gericht reagiert damit auf die Beschwerde der
Turbine Classics GmbH, die sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2010 wehrte. Inhaltlich griff das Gericht in seiner Entscheidung die rechtliche Argumentation von Rechstanwältin Dr. Henrike Maaß von der Kanzlei Eggers Malmendier auf, die Turbine im Beschwerdeverfahren vertreten hat. Das Gericht begründete nun auf zehn Seiten, warum das
Tobe Hoopers Werk nicht gegen §131 StGB verstößt und sprach den Titel damit nach 26 Jahren des "Verbots" vom Vorwurf einer Verherrlichung oder Verharmlosung von grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten beziehungsweise einer die Menschenwürde verletzenden Darstellungsweise frei.
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung und das Engagement von Turbine Product & Acquisitions Manager
Christian Bartsch, der zusammen mit den beiden Gutachtern
Dr. Roland Seim und P
rof. Dr. Oliver Jahraus sowie
Dr. Henrike Maaß seit 2008 an der Rehabilitierung des Films arbeitet.
"The Texas Chainsaw Massacre" (
"Blutgericht in Texas") wurde 1982 indiziert, 1985 beschlagnahmt und in der Folge immer wieder eingezogen. Die Folge war ein beispielloser Zensur-Wahnsinn, dem im Fall von TCM mehr als zehn Minuten Material zum Opfer fielen. Erst die Österreich-Veröffentlichung von Turbine im Herbst 2009 präsentierte den Film erstmals komplett neu abgetastet und ungeschnitten mit vollständiger deutscher Synchronisation. Mit dem nun ergangenen Beschluss legte die 31. Strafkammer den Grundstein für ein weiteres Vorgehen, um den Film auch in Deutschland wieder zu vertreiben und einem mündigen Publikum zugänglich zu machen.
Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit bis
"The Texas Chainsaw Massacre" überall ungekürzt in den Kaufhäusern stehen wird. Vielleicht sogar mit einer Freigabe ab 16 Jahre. Derzeit würde dies nicht verwundern, nach dem Filme wie
"Total Recal" und jüngst
"Lord of Illusions" und
"Delta Force" nach einer Neuprüfung mit einer Freigabe ab 16 Jahren versehen wurde.